La Gaceta De Mexico - Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz

Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung  durch Verfassungsschutz
Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz / Foto: © AFP/Archiv

Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz

Eine Beschwerde des niedersächsischen Landesverbands der AfD gegen die Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den Verfassungsschutz ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen zurückgewiesen worden. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wie das OVG am Donnerstag in Lüneburg mitteilte. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung entspricht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in anderen Bundesländern.

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Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die Hochstufung am 17. Februar 2026 bekannt gemacht. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des AfD-Landesverbands lehnte das Verwaltungsgericht Hannover am 1. Juni 2026 ab. Die dagegen eingelegte Beschwerde des AfD Landesverbands Niedersachsen hat das OVG nun zurückgewiesen. Dies ist unanfechtbar.

Der zuständige OVG-Senat teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, "dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten", hieß es zur Begründung. Unter anderem sei der niedersächsische AfD-Landesverband bestrebt, "den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen" und verfolge ein "völkisch-abstammungsmäßiges beziehungsweise ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis".

A.Munoz--LGdM