Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
Mit einem in letzter Minute gefundenen Kompromiss will die schwarz-rote Koalition weitere Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung für kommendes Jahr abwenden. Eine tiefer greifende Reform verschob die Bundesregierung aber auf Mitte 2027 - der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Reformentwurf zielt vor allem auf eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegekassen ab. Zentrale Fragen sind weiter zwischen Union und SPD umstritten.
Die vom Bundeskabinett beschlossene erste Stufe der Reform zielt vor allem auf Sparmaßnahmen ab, um die unter akuter Finanznot leidende gesetzliche Pflegeversicherung zu entlasten. "Das System steht massiv finanziell unter Druck", sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) in Berlin. "Wir werden Einsparungen vornehmen müssen."
Linnemann sprach von einem "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben zunächst unberücksichtigt - um sie soll sich eine neue Kommission kümmern. Bis kurz vor der Kabinettssitzung am Mittwoch hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen.
Der generelle Beitragssatz soll laut Linnemann durch die Einsparungen im kommenden Jahr stabil gehalten werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Versicherte: So soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat angehoben werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen. Dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) zufolge könnte ihr ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen.
Bereits in der kommenden Woche soll das Bundeskabinett laut Linnemann eine Kommission einsetzen, die bis Januar Vorschläge für eine tiefer greifende Strukturreform der Pflege ausarbeiten soll. Bis Ostern sei ein Kabinettsbeschluss anvisiert, bis zum 1. Juli 2027 soll dieser dann gesetzgeberisch umgesetzt werden. Diese Reform solle das Pflegesystem "für die 30er Jahre fit" machen, betonte Linnemann.
Koalitionsinterne Streitfragen wurden nun zunächst in die Kommission verlagert. Die SPD fordert vor allem einen Deckel für die Pflegeheim-Eigenanteile und einen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Beide Forderungen blieben im Kabinettsbeschluss vom Mittwoch aber unberücksichtigt. Mit dem Ausgleich soll sich stattdessen die geplante neue Kommission befassen.
Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch kam aus der SPD weiter Kritik. Es seien zwar "die schlimmsten geplanten Leistungskürzungen verhindert" worden, erklärte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Auch sei die Pflegeversicherung kurzfristig stabilisiert worden. "Das war wichtig, ist aber noch keine Reform." So müsse ein Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung umgesetzt werden.
"Das ist leider keine Reform, das ist erstmal nur ein weiter so", sagte Saarlands Ministerpräsidentin und SPD-Vizechefin Anke Rehlinger der "Rheinischen Post". "Die CDU in der Bundesregierung hat eine Entlastung bei den Pflegekosten vorerst verhindert."
Kritik kommt auch aus der Opposition und von Verbänden. Das Kabinett habe "eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen genau so bleibt, wie Gesundheitsminister Linnemann sie haben wollte", sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann der Nachrichtenagentur AFP. "Die zentrale Forderung der SPD nach einer Beteiligung der privaten Pflegeversicherung ist hingegen vom Tisch."
Die Grünen nannten den Koalitions-Kompromiss "ein politisches Geschäft zulasten Dritter". Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte der "Augsburger Allgemeinen": "Die Koalition einigt sich auf kurzfristige Kürzungen, während sie die eigentlichen Strukturentscheidungen erneut vertagt."
Kritik kam auch von Gewerkschaftsseite. "Die Koalition hat die wichtigsten Entscheidungen für die Pflege mal wieder vertagt", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. "Die nachträglichen Änderungen am Pflegegesetz ändern nichts am enttäuschenden Kurs - ein Kürzungsprogramm bleibt ein Kürzungsprogramm." "Die Pflegekrise wird mit finanziellen Mehrbelastungen bei etwa Kinderlosen oder Mitversicherten weiter nur verwaltet", erklärte auch IG-Metall-Sozialvorstand Ralf Reinstädtler.
Die Arbeitgeber bewerteten den Entwurf positiver. "Der Bundesgesundheitsminister hat standgehalten und den Kern der Pflegereform gegen politischen Widerstand verteidigt", erklärte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. "Eine generelle Beitragssatzerhöhung ist vorerst abgewendet." Allerdings hätten die "Zugeständnisse an die SPD einen Preis: Die Maßnahmen reichen nicht aus, um das Defizit der Pflegeversicherung im kommenden Jahr zu schließen."
Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, erklärte: "Das Pflegeneuordnungsgesetz greift wichtige Probleme auf, bleibt in seinem Umfang aber hinter dem zurück, was zur Stabilisierung der gesetzlichen Pflegeversicherung erforderlich ist."
Der Streit der Koalition "war fruchtlos", erklärte der Paritätische Gesamtverband. "Am Ende ist das Kürzungspaket für Millionen Betroffene genau das geblieben, was es war: ein Kürzungspaket, vor dem seit Wochen gewarnt wurde", betonte Verbands-Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. "Noch nicht mal ein Pflegedeckel findet sich als minimales Gegengewicht."
Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sieht zwar einen "ersten Schritt" bei der Pflegereform, fordert aber weitere Maßnahmen. Der Verband kritisiert zudem im aktuellen Entwurf "Belastungen einseitig zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden".
Lob kam hingegen von den privaten Krankenkassen. Es sei "richtig, dass sich die Bundesregierung nicht auf eine verfassungswidrige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung durch Privatversicherte eingelassen hat", erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. "Der heutige Kabinettsbeschluss sollte im parlamentarischen Verfahren keinesfalls aufgeweicht werden."
X.A. Mendez--LGdM