La Gaceta De Mexico - USA setzen 26 chinesische Textilfirmen auf Schwarze Liste

USA setzen 26 chinesische Textilfirmen auf Schwarze Liste
USA setzen 26 chinesische Textilfirmen auf Schwarze Liste / Foto: © AFP/Archiv

USA setzen 26 chinesische Textilfirmen auf Schwarze Liste

Die USA haben 26 chinesische Textilunternehmen wegen des Verdachts auf Zwangsarbeit auf eine Schwarze Liste gesetzt und damit den Import von Waren dieser Firmen verboten. Wie das Heimatschutzministerium in Washington am Donnerstag mitteilte, beziehen diese Firmen ihre Baumwolle aus der nordwestlichen Provinz Xinjiang, auch wenn die meisten von ihnen nicht in dieser Region ansässig sind.

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China wird seit Jahren vorgeworfen, in Xinjiang die Uiguren und andere muslimische Minderheiten systematisch zu unterdrücken und dabei auch Zwangsarbeit einzusetzen. Seit 2021 gilt in den USA ein Gesetz, das die Einfuhr von solchen Gütern aus Xinjiang verbietet, die mutmaßlich unter Einsatz von Zwangsarbeitern hergestellt wurden.

Mit den neuen Aufnahmen in die Liste schwillt die Zahl der Firmen, denen durch das Gesetz der Export ihrer Güter in die USA verboten ist, auf 65 an. Es ist nach Angaben des Heimatschutzministeriums eine der bislang größten Erweiterungen der Liste.

"Zwangsarbeit in den Versorgungsketten" der USA werde nicht toleriert, erklärte Heimatschutzminister Alejandro Mayorkas. Die US-Regierung werde Peking weiterhin für seine "Ausbeutung und die Misshandlung des uigurischen Volkes zur Rechenschaft ziehen".

Die neuen Importverbote fügen sich in einen verschärfen handelspolitischen Kurs der USA gegenüber China ein. Am Dienstag hatte die US-Regierung umfangreiche Zollerhöhungen auf eine Vielzahl chinesischer Produkte angekündigt, darunter Elektroautos, Batterien, Chips und etliche Rohstoffe. Damit sollten US-Unternehmen und Beschäftigte vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden, erklärte das Weiße Haus.

Auch die EU geht gegen chinesische Importe vor, die mutmaßlich per Zwangsarbeit produziert werden. Das Europaparlament beschloss im April ein Gesetz, wonach entsprechende Ware an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden soll.

Y.Mata--LGdM