Berliner Justiz bestätigt: Mutmaßlicher CSD-Angreifer wollte zu IS-Miliz nach Syrien
Der nach dem mutmaßlichen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) geflüchtete Verdächtige hat nach Justizangaben im vorigen Jahr vergeblich versucht, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Außerdem postete er im sozialen Netzwerk Instagram 2024 verbotene Propaganda der Gruppe, wie das Kammergericht und die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin am Sonntag gemeinsam mitteilten.
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 21-Jährigen demnach am 12. Mai in einem von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angestrengten Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweifacher Zuwiderhandlung gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft. Die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde laut Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht für ein halbes Jahr zurückgestellt, ein bestehender Untersuchungshaftbefehl aufgehoben.
Den Angaben zufolge versuchte B. - bei dem es sich um einen in Berlin geborenen deutschen Staatsangehörigen handelt - im Mai vergangenen Jahres zunächst vergeblich versucht, über Mauretanien in die Türkei zu reisen. Am 20. Mai soll er dann über den Hauptstadtflughafen BER über die Türkei in den Libanon geflogen sein, um von dort weiter zum IS nach Syrien zu gelangen. Er habe sich laut Feststellungen des Gerichts dem "bewaffneten Kampf" der islamistischen Organisation anschließen wollen.
Allerdings wurde der Verdächtige im Juli 2025 im Libanon festgenommen und dort von einem Militärgericht zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach der Verbüßung kehrte er im November vergangenen Jahres nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER in Untersuchungshaft genommen, in der er bis zu seiner Verurteilung vor zweieinhalb Monaten verblieb.
Für das Gericht war bei Rückstellung der Entscheidung über Bewährung und der Aufhebung des Haftbefehls demnach unter anderem entscheidend, dass B. bereits drei Monate in einem libanesischen Gefängnis sowie weitere sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft verbracht hatte.
Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und sei keine "vorweggenommene Strafe", hieß es in der Mitteilung. B. habe sich unter anderem geständig eingelassen und vom IS distanziert, zudem sei es durch ihn zu keinen konkreten Rechtsgütergefährdungen gekommen.
Verschiedene Medien hatten am Sonntag bereits zuvor über die versuchte Ausreise des Verdächtigen zum IS und das Urteil berichtet. Das Urteil war auch bereits von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigt worden. Dieser hatte aber keine Einzelheiten dazu genannt.
Die Generalstaatsanwaltschaft legte der gemeinsamen Mitteilung zufolge Berufung gegen das Urteil vom Mai ein, dieses ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Demnach hatte sie eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls und eine höhere Strafe gefordert, die nicht mehr bewährungsfähig wäre.
Demnach kam es vor etwa drei Wochen zudem zu einer Durchsuchung bei dem flüchtigen Beschuldigten wegen eines Anfangsverdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz. Es wurde demnach aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden, weshalb das Verfahren anschließend eingestellt werden musste.
B. soll am Samstagabend beim Berliner CSD mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast und anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf weitere Betroffene losgegangen sein. Eine Frau starb, weitere 29 Menschen wurden nach Angaben von Dobrindt bei der Tat im Bereich des Tiergartens verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Anschlag aus. Nach B. wird gefahndet, er befindet sich auf der Flucht.
U.Romero--LGdM